| Informationen zur Facharztausbildung in Deutschland |
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Die Approbation können alle EU-Bürger mit einem EU-Diplom beantragen. Sie ist zeitlich unbegrenzt und in ganz Deutschland gültig. Die Berufserlaubnis dagegen ist zeitlich auf maximal 4 Jahre und örtlich auf maximal ein Bundesland beschränkt. Sie kann von Ärzten aus Ländern außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes und der Schweiz oder sogar als vorübergehende Berufserlaubnis auch von Ärzten mit Europäischer Union-Bürgerschaft, die jedoch in Besitz eines Nicht-EU-Diplomes sind, beantragt werden. Die zuständigen Behörden können in begründeten Einzelfällen Ausnahmen im Hinblick auf bestimmte Herkunftsländer zulassen. Voraussetzungen hierfür sind das Vorliegen eines förmlichen Ersuchens der betreffenden ausländischen Regierung, das die Zweckmäßigkeit des Arbeitsaufenthaltes in Deutschland sowie die Rückkehrbereitschaft des Bewerbers bestätigt.... Ausländische Stipendiaten akademischer Heilberufe können zur Ausübung einer unselbständigen Tätigkeit zugelassen werden, wenn sie sich im Rahmen von Stipendien–Programmen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) oder des Europarates oder im Rahmen von Stipendien–Programmen, die mit Haushaltsmitteln des Bundes gefördert werden, in Deutschland weiter– oder fortbilden wollen. Ärzte mit abgeschlossener universitärer Ausbildung und anerkannter Approbation oder Berufserlaubnis, die einen Facharzt anstreben, sollten sich auf eine Stelle als Weiterbildungsassistent an einem für das Fachgebiet weiterbildungsbefugten Haus oder Praxis bewerben. Die Weiterbildung (Facharztausbildung) in Deutschland findet ausschließlich im Rahmen der klinischen ärztlichen Tätigkeit statt und wird dementsprechend bezahlt (falls man nicht als Gast-Arzt oder für Fortbildungen die Klink besucht). |
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